Flohmarkt - Messe Oberwart

FLOHMARKT IN OBERWART

Der monatliche Flohmarkt beim Messezentrum ist eine Institution. Ab 3. Mai 2025 startet der Flohmarkt im Innenhof der Messe Oberwart neu durch und wird beinahe jeden ersten Samstag im Monat abgehalten – mit Ausnahme von Messetagen oder wenn ein anderer gebuchter Veranstalter das nicht will. 


FLOHMARKT TERMINE

NÄCHSTER FLOHMARKT siehe Veranstaltungskalender

 

Einlass: 04.00 Uhr, Ende: 13.00 Uhr

Keine Platzreservierungen möglich.

Weitere Informationen: +43 3352 33023

 

STANDGEBÜHR 2025

 

Auto (max. 5m Länge)                            € 10,00

Auto + Anhänger (max. 8m Länge)      € 15,00

Kleinbus (Kastenwagen)                          € 20,00

Kleinbus + Anhänger                                € 25,00

Stand ohne Fahrzeug                               € 10,00

 

 

MARKTORDNUNG VOM FLOHMARKT MESSE OBERWART

 

Durch die Entrichtung der Standgebühr vor der Veranstaltung, akzeptiert der Mieter sämtliche Auflagen der nachstehend angeführten Vereinbarung.

Die Mietfläche darf ausschließlich im angegebenen Zeitraum und nur zum Verkauf von gebrauchten Waren (alle Berechtigungen des Mieters vorausgesetzt) verwendet werden. Vom Verkauf ausgeschlossen sind: Waffen, Messer, Pornographische Artikel, Raubkopien, Fälschungen jeder Art, feuergefährliche Waren, Explosivstoffe, personengefährdende Waren, lebende Tiere, gewässergefährdende Waren (z.B. Batterien, Farben, Öle, Chemikalien etc.), Nahrungs- u. Genussmittel, Getränke, Zigaretten, Kriegsspielzeug, Waffen, Nazi-u. Kriegsgut, militärische Kampfausrüstungen, Hakenkreuze, Reben u. Mohnstroh u. Bettfedern. Jedes Glückspiel ist untersagt.

Der Verkauf von Waren hat ausschließl. auf Tischen (Ähnliches) innerhalb des Standplatzes zu erfolgen.

  • Es stehen WC-Anlagen am Gelände zur Benützung zu Verfügung. Diese sind von Verschmutzung frei zu halten.
  • Eine Untervermietung durch den Mieter ist nicht gestattet. Durch den Vermieter dürfen eventuell Ersatzflächen zugeteilt werden.
  • Es ist darauf zu achten, dass es zu keinerlei Belästigung (Lärm etc.) von Anrainern, Besuchern oder anderen Mietern kommt.
  • Am Gelände gilt die StVo. Jede Haftung für Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und Personen seitens des Vermieters wird ausgeschlossen. Der Mieter hat für alle Schäden die im Rahmen des Mietverhältnisses entstanden sind, zu haften.
  • Der Motorlärm ist auf das notwendigste Minimum zu beschränken.
  • Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.
  • Die Rückerstattung des Mietentgeltes ist ausgeschlossen.
  • Bei Missachtung einer oder mehrerer Vertragsbedingungen kann der Mieter vom Platz verwiesen werden.
  • Ein ausgesprochenes „Platzverbot“ von Seiten des Betreibers ist zu akzeptieren (im Fall einer Nichtakzeptanz kommt es zu einer Zivilrechtlichen Klage).
  • Etwaig entstandene Kosten werden weiterverrechnet.
  • Hunde an die Leine + Sackerl fürs Gackerl.
  • Eltern haften für Ihre Kinder.

Neuwaren dürfen nur m. Gewerbeschein verkauft werden.

Das gesamte Gelände ist von Verschmutzung frei zu halten. Keinerlei Waren oder Mist dürfen zurückgelassen werden! Der jeweilige Mieter haftet für die Einhaltung. Bei Zurücklassen von o.g. Eigentum hat der Vermieter das Recht die zurückgelassenen Waren auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen!!!

Das Auf-bzw. Ausstellen von mitgebrachten Waren und Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für die Waren/Tische/Autos der Aussteller.

Der Aussteller(Mieter) sichert zu, alle gewerberechtlichen/öffentlichen Auflagen zu erfüllen.

Der Aussteller ist verpflichtet eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Personen– u. Sachschäden inne zu haben.

 

Haftungsausschluss

Der Veranstalter des Flohmarkts sowie dessen Mitarbeiter übernehmen keine Haftung für Sach- und Personenschäden, Diebstahl oder Verkehrsverstöße. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die den Ausstellern, deren Angehörigen oder Besuchern auf dem Gelände entstehen. Die Nutzung des Flohmarktgeländes und der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Sicherheit, Garantie, Rückgabe

Die auf unserem Flohmarkt angebotenen Artikel sind Privatverkäufe, die direkt zwischen Verkäufer und Käufer abgewickelt werden. Der Veranstalter ist weder in den Verkauf involviert noch profitiert er davon. Gemäß den EU-Vorschriften für Privatverkäufe informieren wir darüber, dass die Verkäufer keine Garantie übernehmen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Mit ihrem Gebot bzw. ihrer Zahlung stimmen die Käufer diesen Bedingungen zu und erkennen sie an.


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